Zweigstelle - Dresden
Telefon 0351/16097254
Für Unternehmer, Selbstständige & Angestellte
Schuldenfreiheit ohne Privatinsolvenz ist möglich.
Wir helfen Ihnen Ihre Schulden zu regulieren,
sodass Sie in kurzer Zeit Schuldenfrei sein können.
Schuldenfreiheit ohne Privatinsolvenz
Reduktion der Schulden um 90% möglich
Raus aus den Schulden ist in 1 Jahr möglich
Aufhebung von Pfändung & Vollstreckungen
Mit uns - Raus aus den Schulden!
Wir helfen, wenn:
Wir beraten Sie umfassend und kompetent, mit dem Ziel eine Privatinsolvenz zu vermeiden.
Profitieren auch Sie von unserer Beratung vor Ort in Dresden.
Wir können Ihnen verschiedene Wege aus der Schuldenfalle aufzeigen!
gegen Sie als Schuldner bereits gerichtliche Mahnungen, Titel, Lohnpfändungen etc. vorliegen
Sie sich als Privatperson oder Selbstständige/r nicht mehr allein mit ihren Gläubigern verständigen können
Nur 3 Schritte zur Schuldenreduzierung!
Unser Ablauf der Beratung
Unverbindliche Anfrage starten und nach Eingang Ihrer Anfrage rufen wir Sie an und vereinbaren ein kostenfreies Erstgesprächstermin.
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Aufarbeitung Ihrer Unterlagen und Ermittlung der Forderungssumme.
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Unsere Arbeit beginnt.
Resultate innerhalb kurzer Zeit.
Schuldnerberatung Dresden
Die aktuellen Kundenfeedbacks zeigen Ihnen wie nachhaltig unsere Hilfe für Sie ist.
Ihre Schuldensituation kann sich zusammensetzen aus Schulden bei Banken, Privatpersonen, Anstalten Öffentlichen Rechts etc. Deshalb erstellen wir mit Ihnen einen individuellen Schuldenbereinigungsplan - angepasst an Ihre Situation.
Genießen Sie gerne die Vorteile unserer direkten Beratung vor Ort in Dresden
Unser aktuelles Kundenfeedback
Von 100.586,53 Euro auf 3.600 Euro Schulden
Ausgangslage:
Andreas hatte bei der AOK Plus 100.586,53 Euro Schulden angehäuft. Ihm war es nicht mehr möglich, aufgrund seines Netto-Einkommens in Höhe von 1.400 Euro im Monat, dies in irgendeiner Form zurückzuzahlen.
Andreas Müller, Selbstständiger aus Chemnitz
Vorgehensweise:
Nach einer ausführlichen Beratung mit Andreas haben wir gemeinsam mit dem Gläubiger, der AOK Plus, in mehreren Stufen einen Schuldenbereinigungsplan erstellt. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten wir ein ansehliches Ergebnis erzielen. Wichtig war uns dabei den absolut niedrigsten Rückzahlungsbetrag ohne Eröffnung einer Privatinsolvenz für Andreas zur erreichen.
Ergebnis:
Die AOK Plus, als Gläubiger, hat dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt. So zahlt Andreas über 72 Monate lediglich 50 Euro pro Monat zurück. Die Gesamtschuld von 100.586,53 Euro wurde auf eine letzte Gesamtsumme von nur 3.600 Euro Schulden reduziert. Dies beträgt eine Rückzahlungsquote von 3,57 Prozent.
Von 255.843,62 Euro auf 36.000 Euro Schulden
Ausgangslage:
Dennis hat bei drei Gläubigern 255.843,62 Euro Schulden angehäuft. Seinen größten Anteil an der Gesamtschuld hat Dennis gegenüber dem Finanzamt Osterholz-Scharmbeck mit 120,843,62 Euro und zwei weiteren Gläubigern in Höhe von 135.000 Euro.
Dennis Schmidt, Angestellter aus Leipzig
Vorgehensweise:
Auch hier haben wir in mehreren Verhandlungsrunden mit seinen drei Gläubigern, ohne Einschaltung des Gerichtsweges, eine außergerichtliche Einigung erzielt. Gemäß unseres Mottos "Schulden intelligent regulieren", war es uns wichtig Dennis als verheiraten Vater eines Kindes eine möglichst maximale Schuldenreduktion bei minimalen rechtlichen Auflagen zu ermöglichen, um eine arbeitgeberfreundliche und familienfreundliche Lösung zu finden.
Ergebnis:
Die drei Gläubiger von Dennis haben dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt. So zahlt Dennis 500 Euro über 72 Monate mit einem Ergebnis der Schuldenreduktion von ehemals 255.843,62 Euro auf nur noch 36.000 Euro ohne Privatinsolvenz. Das ergibt eine Rückzahlungsquote von 14,07 Prozent.
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Bitte vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches & kostenloses Erstberatungsgespräch.
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Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!
Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt, bzw. gelöscht.
Aktuelle Informationen der Schuldnerberatung
Achtung! Warum Schuldner bei Pfändung wohl verzichten müssen!
Ab dem 01. September zahlt der Staat 300 Euro Energiepreispauschale bundesweit Bürgern brutto über die Lohnabrechnung aus. Die Pauschale soll von den steigenden Energiepreisen entlasten. Doch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Dresden & Meissen befürchtet, dass die Energiepreispauschale bei über- und verschuldeten Haushalten gar nicht erst ankommt. Also genau denjenigen, die oft besonders dringend auf das Geld angewiesen sind.
Ebenso sieht das die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. „Fast sieben Millionen überschuldete Menschen wurden beim Gesetzgebungsverfahren komplett vergessen“, sagt Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB über das zweite Entlastungspaket der Bundesregierung. Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gäbe oder jemand in der Insolvenz wäre, wäre es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale überhaupt ausgezahlt zu bekommen.
Eine ausbleibende Auszahlung der Energiepreispauschale für Haushalte mit Schulden hätte laut BAG-SB jedoch existenzielle Folgen: „Ver- oder überschuldete Haushalte sind im schlimmsten Fall von einer Strom- oder Gassperre bedroht, weil sie ihre Energiekosten nicht zahlen können“, so Moers. Der Staat müsse dann im Zweifel erneut finanzielle Hilfe leisten, um Notlagen abzuwenden.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie sich eine Pfändung der Energiepreispauschle hinwegsetzen können.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Zweigstelle in Dresden & Radebeul.
Aktuelles: SCHUFA - Eintrag - Speicherdauer kürzen?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit dem Ziel die Bonität oder Kreditwürdigkeit einer Person zu prüfen. Sie hält fest, wie zuverlässig eine Person seinen finanziellen Verpflichtungen wie Telefonrechnungen und Kreditkartenzahlungen bisher erfüllt hat. Aber vorallem gibt sie an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass diesen Zahlungsverpflichtungen auch weiterhin entsprochen wird.
Sachverhalt: Im Gerichtsprozess vom 23.11.2021 wurde die SCHUFA aufgrund der Speicherdauer finanzieller Daten - nach erfolgreicher Beendigung eines Restschuldbefreiungsverfahrens des Klägers - vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geladen. Zu klären war das Anliegen des Klägers, die Speicherdauer seiner finanzbezogenen Daten von drei Jahren, auf 6 Monate zu kürzen.
Ergebnis: Das Urteil des Gerichts fiel zu Gunsten der Beklagten aus.
Begründung: Die Speicherung finanzieller Daten einer Person (Kläger) seien notwendig, um gegenüber weiteren Gläubigern Auskunft über die Bonität der Person geben zu können. Aus diesem Grund, besteht bei dieser Person kein Anspruch auf Löschung eines SCHUFA Eintrages vor Ablauf der festgesetzten Frist von drei Jahren. Auch besteht damit keine Diskrepanz hinsichtlich des personenbezogenen Datenschutz. Denn ein persönliches Interesse der Person zur Löschung seiner Daten überwiegt nicht. Der Kläger forderte indes eine Speicherfrist von lediglich sechs Monaten, doch dem stimmte das OLG Oldenburg entgegen.
Weiterhin habe das Landgericht hinsichtlich der Eintragung seiner Restschuldbefreiung eine generelle und keine am konkreten Fall ausgerichtete Interessenabwägung vorgenommen.